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   LG Berlin, 26.06.2008 - 67 S 337/07   

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https://dejure.org/2008,35175
LG Berlin, 26.06.2008 - 67 S 337/07 (https://dejure.org/2008,35175)
LG Berlin, Entscheidung vom 26.06.2008 - 67 S 337/07 (https://dejure.org/2008,35175)
LG Berlin, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 67 S 337/07 (https://dejure.org/2008,35175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche fristlose Kündigung nach Tätlichkeit; Gewalttätigkeit gegenüber dem Vermieter; nachhaltige Störung des Hausfriedens; Duldung von Modernisierungsmaßnahmen ohne neuen Bauablaufplan; Beginn, Dauer und Ende der Modernisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 31.03.2021 - 2 U 13/20

    Verdacht der Tötung des Vermieters rechtfertigt fristlose Kündigung des

    Grundsätzlich sind Gewalttätigkeiten des Mieters gegen den Vermieter stets ein Grund zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1 S. 2 BGB ( OLG Frankfurt 2. Zivilsenat, Hinweisbeschluss vom 11.09.2018, Az. 2 U 55/18 , zit. n. juris; LG Karlsruhe, Urteil vom 20.05.2014, Az. 9 S 30/14, zit. n. juris; LG Berlin, Beschluss vom 26.06.2008; Az. 67 S 337/07, zit., n. juris; Alberts in: Guhling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Aufl. 2019, § 535, Rn. 14), ohne dass es zuvor eine Abmahnung bedarf (§ 543 Abs. 3 S. 2 S. Nr. 2 BGB), weil unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen stets davon auszugehen ist, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses in einem solchem Fall unzumutbar ist.
  • AG Gronau, 19.11.2018 - 2 C 121/18

    Fristlose Mietvertragskündigung bei tätlichem Angriff und Beleidigung

    Ein körperlicher Angriff bzw. eine Nötigung oder eine schwere Beleidigung durch einen Mieter stellt auch bei gebotener Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ( vgl. BGH, Urt. v. 9.11.2016 - VIII ZR 73/16 ) und Abwägung der beiderseitigen Interessen ein solches Verhalten dar, welches es für den Vermieter nicht mehr zumutbar macht, am Mietvertrag weiter festzuhalten ( Vgl. LG Berlin, Beschluss vom 26.06.2008, Az. 67 S 337/07; Bieber, in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 543 Rn. 12; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Auflage 2017, § 569 BGB Rn. 187 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rspr.).
  • LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
    In diesem Falle ist die erneute Mitteilung eines aktualisierten Bauzeitenplans entbehrlich (vgl. LG Berlin GE 2008, 1052; 1994, 455; Eisenschmid, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 554 Rn 272).
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